Hinweisgeberschutzgesetz

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Sicher melden

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie. Es dient dazu, ein sicheres und geschütztes Umfeld für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten zu schaffen, um Bedenken hinsichtlich rechtswidrigen, unethischen oder unangemessenen Verhaltens im Unternehmen zu melden. Das Ziel ist es, die Integrität und Ethik unseres Unternehmens zu wahren. Alle Meldungen können namentlich oder anonym erfolgen und werden unternehmensintern bearbeitet.

Unser Unternehmen verpflichtet sich zur prompten und gründlichen Untersuchung jeder eingehenden Meldung. Spätestens nach 3 Monaten wird der Hinweisgeber über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese informiert. 

Unser Unternehmen untersagt ausdrücklich jegliche Form der Vergeltung gegen Mitarbeiter, die in gutem Glauben Bedenken melden. Verstöße gegen Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes können rechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten Bedenken zu melden:

  1. Kontaktformular: auf unserer Homepage steht ein Kontaktformular zur Verfügung. 
  2. Direkte Vorgesetzte: Mitarbeiter können sich direkt an ihre Vorgesetzten wenden. 
  3. Personalabteilung: Meldungen können vertraulich an die Personalabteilung gerichtet werden. 
  4. Whistleblower-E-Mail-Adresse: Eine vertrauliche E-Mail-Adresse um anonyme Meldungen entgegenzunehmen
  5. Informationen über externe Meldestellen: hier 

Alle Meldungen und Untersuchungen werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt. Die Identität des Whistleblowers wird nur in Ausnahmefällen offenbart, wenn dies gesetzlich erforderlich ist oder zur ordnungsgemäßen Untersuchung unabdingbar ist.

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